Alkoholkonsumverbot

In unseren gesamten Anlagen und Fahrzeugen herrscht seit 2011 ein Alkoholkonsumverbot. Wir orientieren uns damit an städtischen Satzungen, die den Konsum von Alkohol in bestimmten öffentlichen Anlagen untersagen. Fahrgäste, die Alkohol trinken, werden gebeten, die Flasche zu verschließen oder das Getränk zu entsorgen. Strafen gibt es keine, bei Weigerung können wir allerdings ein Hausverbot aussprechen.

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13.04.2022